Weiters
1. Barverkauf an der Kasse
- Der häufigste Fall: Gäste bezahlen direkt mit Bargeld nach dem Konsum.
- Wird meist über Kassensysteme erfasst, die auf Fiskalisierungspflicht und GoBD-konforme Speicherung ausgelegt sind.
2. Trinkgeld in bar
- Mitarbeiter erhalten häufig Trinkgeld direkt in bar.
- Dieses wird teils individuell behalten oder gesammelt und später aufgeteilt.
- Achtung: In manchen Ländern oder Betrieben ist die Versteuerung des Trinkgelds vorgeschrieben.
3. Barauslagen für den Betrieb
- Bargeld wird aus der Kasse für betriebliche Zwecke entnommen, z. B. für:
- Einkäufe von Kleinteilen oder Lebensmitteln
- Notfallreparaturen
- Blumendekoration oder Kerzen
- Diese Ausgaben müssen in der Kassenbuchführung erfasst werden.
4. Bareinkauf von Waren
- Lieferanten oder Wochenmärkte werden in bar bezahlt (z. B. Frischware wie Obst, Gemüse oder Fisch).
- Quittungen oder Belege müssen gesammelt und dokumentiert werden.
5. Kassendifferenz bei Bartransaktionen
- Tägliche Abrechnung der Barkasse mit den Einnahmen.
- Über- oder Unterbestände müssen in der Buchführung erfasst und geklärt werden.
6. Barauszahlung von Löhnen oder Gagen
- Saisonale Aushilfen, Musiker oder Künstler werden teils bar bezahlt.
- Hierfür wird ein Beleg erstellt, der vom Empfänger unterschrieben wird (zur steuerlichen Nachverfolgbarkeit).
7. Cash-to-Go-Angebote
- In einigen Gastronomiebetrieben wird Gästen die Möglichkeit geboten, Bargeld von der Kasse zu erhalten (ähnlich wie Cashback im Handel). Diese Option ist eher selten.
8. Privatentnahme aus der Kasse
- Inhabergeführte Betriebe erlauben sich gelegentlich, Geld aus der Barkasse zu entnehmen. Diese Entnahmen müssen ordnungsgemäß als Privatentnahme gekennzeichnet werden.
9. Barspendenboxen
- Viele Gastronomiebetriebe haben kleine Boxen für Spenden (z. B. Trinkgeld für wohltätige Zwecke). Diese Einnahmen werden separat verbucht.
10. Notfall-Bargeldreserve
- Manche Betriebe halten eine Reserve in bar, um Wechselgeldprobleme oder kurzfristige Engpässe zu überbrücken.