Gastronomie in Österreich zu eröffnen
Um eine Gastronomie in Österreich zu eröffnen, gibt es mehrere Schritte und Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Hier eine Übersicht:
1. Gewerbeanmeldung
- Gastgewerbeberechtigung: Jede gastronomische Tätigkeit erfordert eine Gastgewerbeberechtigung, die bei der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden muss.
- Nachweis der Befähigung: Je nach Gewerbe kann ein Befähigungsnachweis erforderlich sein, wie beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufserfahrung in der Gastronomie.
2. Standortwahl und Betriebsstättenbewilligung
- Betriebsanlagengenehmigung: Für eine Küche und Schankflächen ist eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig, da die Küche Sicherheits- und Umweltauflagen erfüllen muss.
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen: Abhängig vom Zustand des Objekts müssen möglicherweise bauliche Anpassungen vorgenommen und entsprechende Genehmigungen eingeholt werden.
3. Gesundheitliche und Hygienische Vorschriften
- Hygienevorschriften: Gastronomiebetriebe unterliegen strengen Hygienestandards. Es empfiehlt sich, frühzeitig die Anforderungen zu prüfen, die auch für die Küche und Lagerbereiche gelten.
- Lebensmittelhygieneschulung: Betreiber und Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen eine Hygieneschulung nachweisen.
4. Brandschutz und Sicherheit
- Brandschutzmaßnahmen: Gastronomiebetriebe müssen über Brandschutzkonzepte verfügen und Feuerlöscher sowie Fluchtwege bereitstellen. In größeren Betrieben kann ein Brandschutzkonzept erforderlich sein.
- Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften: Arbeitsstätten müssen den Arbeitsinspektionsvorschriften entsprechen.
5. Steuern und Abgaben
- Steuernummer: Die Eröffnung eines Gewerbes erfordert die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt.
- Sozialversicherung: Bei selbstständiger Tätigkeit besteht eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
- Umsatzsteuer: Registrierungspflicht für die Umsatzsteuer, falls der Umsatz über einer bestimmten Schwelle liegt.
6. Finanzierungs- und Businessplan
- Ein detaillierter Businessplan ist nicht nur für die Organisation hilfreich, sondern oft Voraussetzung für Kredite oder Förderungen.
- Förderungen und Subventionen: Die Wirtschaftskammer und Förderstellen bieten Programme für Unternehmensgründungen, speziell für den Gastronomiebereich, an.
7. Meldung bei der Wirtschaftskammer
- Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist für alle Gewerbetreibenden verpflichtend, inklusive des Mitgliedsbeitrags.
8. GEMA und AKM-Anmeldung
- Falls Musik gespielt wird, muss die Musikwiedergabe bei der AKM gemeldet werden, um die notwendigen Lizenzgebühren abzuführen.
Diese Schritte gewährleisten, dass dein Gastronomiebetrieb alle rechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt, um erfolgreich zu starten.