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Beleuchtung

In Österreich regeln verschiedene gesetzliche Bestimmungen die Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten, einschließlich gastronomischer Betriebe. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern und Gästen zu gewährleisten.

1. Arbeitsstättenverordnung (AStV): Die AStV legt fest, dass Arbeitsräume ausreichend natürlich belichtet und künstlich beleuchtet sein müssen. Die künstliche Beleuchtung sollte gleichmäßig, farbneutral und ausreichend hell sein. Die Allgemeinbeleuchtung muss im gesamten Raum, 85 cm über dem Boden, mindestens 100 Lux erreichen. Arbeitsplätze sind zusätzlich zu beleuchten, wenn es die jeweilige Sehaufgabe erfordert. 

www.arbeiterkammer.at

2. ÖNORM EN 12464-1: Diese Norm definiert die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsstätten in Innenräumen. Sie gibt spezifische Beleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten und Bereiche vor. Beispielsweise sind für Büroarbeitsplätze mindestens 500 Lux vorgeschrieben. 

www.wirsindheller.de

3. Sicherheitsbeleuchtung: In Bereichen ohne natürliche Belichtung oder auf Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, die bei Stromausfall ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte ermöglicht. Diese Beleuchtung muss eine unabhängige Energieversorgung haben und selbsttätig wirksam werden. 

www.arbeitsinspektion.gv.at

4. Spezifische Anforderungen für Gastronomiebetriebe: Für gastronomische Betriebe gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Küchenbereiche: Eine ausreichende Beleuchtung ist essenziell, um die sichere Zubereitung von Speisen zu gewährleisten. Empfohlen werden Beleuchtungsstärken von mindestens 500 Lux.

  • Gästebereich: Die Beleuchtung sollte eine angenehme Atmosphäre schaffen und gleichzeitig ausreichend Helligkeit bieten, um Unfälle zu vermeiden. Hier sind Beleuchtungsstärken von 100 bis 300 Lux üblich, abhängig vom gewünschten Ambiente.



Empfehlungen:

  • Planung: Bei der Gestaltung der Beleuchtung sollten sowohl funktionale als auch atmosphärische Aspekte berücksichtigt werden. Eine Kombination aus Allgemeinbeleuchtung, Akzentbeleuchtung und dekorativen Elementen kann sinnvoll sein.

  • Wartung: Regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Beleuchtungsanlagen sind notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.


Es ist ratsam, bei der Planung und Umsetzung der Beleuchtung in gastronomischen Betrieben Fachleute hinzuzuziehen, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.