500 Sitzplätze
Der Flächenbedarf einer Großküche für 500 Sitzplätze hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des gastronomischen Betriebs, der Komplexität des Speisenangebots und den gewünschten Arbeitsabläufen. Für eine erste Einschätzung lassen sich allgemeine Flächenrichtwerte heranziehen.
Richtwerte für den Flächenbedarf
Für eine Großküche, die 500 Gäste versorgen soll, gelten folgende allgemeine Berechnungsansätze:
Grundfläche pro Sitzplatz:
- Pro Sitzplatz rechnet man in der Großküchenplanung mit etwa 0,5 bis 0,6 m² für die Küche und zugehörige Funktionsbereiche.
- Für 500 Sitzplätze ergibt sich also eine Fläche von 250 bis 300 m² als grober Anhaltspunkt für die Küche.
Flächenverteilung nach Funktionsbereichen:
- Lagerbereich: 20–25 % der Gesamtfläche (etwa 50–75 m²), da hier Zutaten für eine hohe Anzahl an Gästen gelagert werden.
- Vorbereitungsbereich: 15–20 % (ca. 40–60 m²), damit verschiedene Zutaten parallel vorbereitet werden können.
- Kochbereich: 25–30 % (etwa 60–90 m²), mit ausreichend Platz für Herdplatten, Öfen und eine effektive Hitzeabfuhr.
- Spülbereich: 10–15 % (ca. 25–45 m²), um den Rücklauf von Geschirr für eine große Anzahl an Gästen effizient zu bewältigen.
- Personalbereich und Verkehrswege: Etwa 10–15 % der Gesamtfläche, einschließlich Garderobe und Pausenbereich für das Personal.
Beispielhafte Gesamtfläche:
- In der Regel ergibt sich für eine Küche für 500 Sitzplätze eine Gesamtfläche zwischen 250 und 350 m². Abhängig vom Betriebskonzept (Buffet, À-la-carte, Selbstbedienung) und dem gewünschten Niveau der Ausstattung kann der Flächenbedarf variieren.
Zusätzliche Faktoren
- Technische Räume: Bei großem Bedarf an Kühlung, Spültechnik oder speziellen Geräten sollten zusätzliche 5–10 % der Fläche einberechnet werden.
- Lager- und Kühlraumkapazitäten: Der Bedarf steigt, wenn die Küche für mehrere Tage Lagerkapazitäten benötigt.
- Arbeitsabläufe und Hygienekonzepte: Eine effiziente Anordnung der Funktionsbereiche verringert Platzbedarf und ermöglicht bessere Arbeitsabläufe.
Diese Flächenrichtwerte bieten eine erste Grundlage für die Planung, die jedoch je nach individuellem Konzept, Kapazitätsanforderungen und rechtlichen Bestimmungen angepasst werden sollte.